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## Neue FMLA-Richtlinien: Erweitertes Elternzeitrecht für nicht-biologische Eltern
Das US-Arbeitsministerium (DOL) hat kürzlich eine Richtlinie herausgegeben, die klarstellt, dass Arbeitnehmer, die weder biologische noch rechtliche Eltern oder Erziehungsberechtigte eines Kindes sind, dennoch Anspruch auf Elternzeit gemäß dem Family and Medical Leave Act (FMLA) haben können, wenn ihre Beziehung zum Kind bestimmte Kriterien erfüllt.
Das FMLA sieht vor, dass ein berechtigter Arbeitnehmer bis zu 12 Wochen unbezahlten, arbeitsplatzgeschützten Urlaub nehmen kann für die Geburt, Adoption oder Pflege eines Kindes, um eine Bindung zu einem neugeborenen oder neu platzierten Kind aufzubauen oder um ein Kind mit einer schweren gesundheitlichen Erkrankung zu pflegen. Das FMLA definiert ein “Kind” als ein “biologisches, adoptiertes oder Pflegekind, ein Stiefkind, ein rechtliches Mündel oder ein Kind einer Person, die in loco parentis steht, das (A) unter 18 Jahre alt ist oder (B) 18 Jahre oder älter ist und aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen”.
In einer kürzlich veröffentlichten Administrator’s Interpretation hat das DOL die Bedeutung und den Umfang des Begriffs “eine Person, die in loco parentis steht” zu einem Kind geklärt. Nach Prüfung der Gesetzgebungsgeschichte zu diesem Begriff und der allgemein anerkannten rechtlichen Definitionen des Begriffs kam das DOL zu dem Schluss, dass ein Arbeitnehmer “in loco parentis” stehen kann, wenn der Arbeitnehmer die Verantwortung eines Elternteils übernommen hat (oder übernehmen will), indem er entweder die Tagesbetreuung oder die finanzielle Unterstützung des Kindes übernimmt.
Im Wesentlichen stellt die Interpretation des DOL klar, dass kinderbezogener Urlaub gemäß FMLA für berechtigte Arbeitnehmer verfügbar sein kann, die zwar nicht die biologischen oder rechtlichen Eltern oder Erziehungsberechtigten sind, aber dennoch elterliche Rollen in nicht-traditionellen Familien übernommen haben.
Die Administrator’s Interpretation bietet einige Beispiele. So kann beispielsweise ein Großelternteil, eine Tante oder ein Onkel, der ein Kind aufgrund des Todes oder der Arbeitsunfähigkeit der Eltern aufnimmt, in loco parentis zu dem Kind im Sinne des FMLA stehen. Ebenso kann ein Arbeitnehmer, der die Elternschaft eines Kindes mit seinem gleichgeschlechtlichen Partner teilen wird, in loco parentis stehen, auch wenn der Arbeitnehmer keine rechtliche Beziehung zu dem Kind hat. Das DOL stellte auch klar, dass jede Situation von den besonderen Umständen abhängt. Wenn der Arbeitgeber sich nicht sicher ist, ob die Beziehung des Arbeitnehmers zu dem Kind vom FMLA abgedeckt ist, kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auffordern, eine Erklärung oder Dokumentation der Beziehung vorzulegen.
Diese jüngste Richtlinie des DOL sollte allen Mitarbeitern mitgeteilt werden, die für die Einhaltung des FMLA verantwortlich sind, und kann eine Anpassung der FMLA-Bestimmungen in Mitarbeiterhandbüchern erforderlich machen.
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